Fruchtpulpe
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Fruchtpulpe oder Obstpulpe, kurz Pulpe, bezeichnet im Bereich der Lebensmittelverarbeitung eine breiig-stückige Masse aus jeweils einer Art von saftigen Früchten, die aus den genießbaren Teilen der Früchte durch grobe Zerkleinerung oder durch schonendes Dämpfen oder Vorkochen hergestellt wird. Die Pulpe besteht vor allem aus Fruchtfleisch in breiiger Form, vermischt mit Fruchtstücken, teilweise auch mit ganzen Früchten.[1][2][3] Zu Pulpe verarbeitet werden typische Obstsorten, aber auch beispielsweise Tomaten.[4][5] Fruchtpulpe ist kein Nahrungsmittel für den Endverbraucher, sondern ein sogenanntes Halberzeugnis (Halbfertigprodukt) für die weiterverarbeitenden Betriebe der Lebensmittelindustrie. Aus Fruchtpulpe werden unter anderem Konfitüren und Säfte hergestellt.[1]
Die Bezeichnung Obstpulpe wird unter anderem im Österreichischen Lebensmittelbuch verwendet.[6] Mit derselben Bedeutung wird auch die Bezeichnung Fruchtpülpe bzw. Pülpe verwendet, zum Beispiel in der deutschen Konfitürenverordnung.[7][8][9] Die Bezeichnung Fruchtpulp bzw. Pulp ist eher veraltet.[10][11][12]