Synallagma
Begriff des deutschen Schuldrechts / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Synallagma (von griechisch συνάλλαγμα „Tausch, Handel“) ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts und bedeutet gegenseitiger Vertrag. Bezeichnet wird damit das Gegenseitigkeits- oder Austauschverhältnis zweier Leistungen beim Vertrag. Der eine Teil leistet, damit er die Gegenleistung (das Entgelt) bekommt und umgekehrt. Dies ist das Prinzip des do ut des (lateinisch: „Ich gebe, damit du gibst“).