Generalinspekteur der Deutschen Volkspolizei
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Der Generalinspekteur der Deutschen Volkspolizei war ein Dienstgrad, der dem Rang eines Generalleutnants entsprach und bis 14. Juli 1957 und wieder seit 1. Mai 1990 verwendet wurde.[1] Vom 16. Juli 1958 bis 30. April 1990 lautete dieser Dienstgrad Generalleutnant der VP. Für Angehörige zentraler Dienststellen im Ministerium des Innern entfiel ab 1961 der Zusatz „der VP“.[2]