Gossensches Gesetz
zwei volkswirtschaftliche Gesetze / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als Gossensche Gesetze bezeichnet man zwei volkswirtschaftliche Gesetze, die auf der Annahme beruhen, dass individuelle Präferenzen in Form von Nutzen quantifizierbar sind. Demnach kann dem Grad der Bedürfnisbefriedigung eines Individuums ein Wert zugewiesen werden, der in Nutzeneinheiten berechnet und ggfs. mit verschiedenen Nutzeneinheiten verrechnet werden kann.
Die Gesetze sind von dem deutschen Volkswirt Hermann Heinrich Gossen (1810–1858) 1854 in seinem Werk Entwickelung der Gesetze des menschlichen Verkehrs und der daraus fließenden Regeln für menschliches Handeln aufgestellt worden, blieben lange unbeachtet und wurden erst später als Gossensche Gesetze oder Gesetzmäßigkeiten der Bedürfnisbefriedigung bezeichnet.
Entdeckt wurde das Werk nach dem Tod Gossens von einem Kollegen von Stanley Jevons, der sich zu dieser Zeit noch mit Leon Walras darum stritt, wem die Urheberschaft der wesentlichen Überlegungen der subjektiven Wertlehre zufallen sollte – Jevons Arbeit datiert auf 1871, Walras’ 1874. Nachdem sie von Gossens Werk erfahren hatten, erkannten aber beide dessen Priorität an.[1]