Herrenhaus (Österreich)
Oberhaus des österreichischen Reichsrates / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Herrenhaus war das aus Vertretern des Adels, des Klerus und besonders verdienstvollen Bürgern bestehende Oberhaus des österreichischen Reichsrates.
Es wurde auf Grund der von Franz Joseph I. erlassenen Verfassung für das Kaisertum Österreich, die nach ihrem Datum 26. Februar 1861 als Februarpatent in die österreichische Verfassungsgeschichte eingegangen ist, als erste Kammer der Legislative geschaffen. Es bestand bis zum Ende des Ersten Weltkrieges, als die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich das Herrenhaus am 12. November 1918 für abgeschafft erklärte.[1] Das heutige österreichische Parlament besteht gemäß Bundes-Verfassungsgesetz von 1920 wieder aus zwei Kammern; nun ist der direkt vom Volk gewählte Nationalrat die erste, der von den Landtagen indirekt gewählte Bundesrat die zweite Kammer.