Jobcenter
Einrichtung der BA und eines kommunalen Trägers oder die Einrichtung eines zugelassenen Kreises/einer zugelassenen kreisfreien Stadt, welche für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zuständig ist / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Ein Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers (§ 44b, § 6d SGB II) oder die Einrichtung eines zugelassenen Landkreises oder einer zugelassenen kreisfreien Stadt (§ 6a, § 6d). Es ist unter anderem zuständig für die Arbeitsvermittlung, Qualifizierung und Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) nach dem SGB II.
Aufgabe der Jobcenter ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten. Im Konzept ist der Aufgabenbereich jedoch weiter gefasst.
Die Benennung Jobcenter geht zurück auf den Abschlussbericht der Hartz-Kommission.[1]