Kriegsgefangenen-Bezirks-Kommandant
Das Kriegsgefangenenwesen im Operationsgebiet der nationalsozialistischen Streitkräfte lag grundsätzlich in der Zuständigkeit des Generalquartiermeister / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Der Kriegsgefangenen-Bezirks-Kommandant war eine Dienststelle des Heeres der Wehrmacht während des Zweiten Weltkrieges.
Für die Unterbringung der Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges waren sowohl das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) als auch das Oberkommando des Heeres (OKH) zuständig. Sämtliche Gefangenenlager im Deutschen Reich und im Gebiet der Wehrmachtsbefehlshaber unterstanden dem OKW (OKW-Bereich), während für die Lager im Operationsgebiet der „Generalquartiermeister im Generalstab des Heeres“ zuständig war (OKH-Bereich).[1]
Dem Generalquartiermeister beigestellt waren die jeweiligen Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes (Berück), welche einen Kommandeur der Kriegsgefangenen unterstellt hatten.[2] Die Kommandeure der Kriegsgefangenen waren den jeweiligen Wehrkreisen zugewiesen. Dem Kommandeur der Kriegsgefangenen waren später sogenannte Kriegsgefangenen-Bezirks-Kommandanten (Kgf.Bez.Kdt.) zugeteilt.[3]
Die Kriegsgefangenen-Bezirks-Kommandanten, auch Kriegsgefangenen-Bezirkskommandanten, waren als Verwaltungsebene zwischen dem Kommandeur der Kriegsgefangenen und den Lagern eingerichtet worden, nachdem die Wehrmacht Ende 1940 durch die schnellen Geländegewinne eine große Anzahl von Kriegsgefangenen verzeichnen konnte. Dabei wurde die alphabetische Reihenfolge für Gebiete von Nord nach Süd verwendet.[4]