Kubanische Verfassung von 1976
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Die Kubanische Verfassung von 1976 ist die aktuell gültige Verfassung der Republik Kuba und damit die rechtliche und politische Grundordnung des Staates. Sie definiert Kuba als sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern und beruft sich auf Marx, Engels und Lenin sowie José Martí als ideologische Leitfiguren, folgt tatsächlich jedoch eng der von Stalin entwickelten Struktur der am Kommunismus ausgerichteten Ein-Parteien-Herrschaft, wie sie nach dem Modell der Sowjetunion auch in den übrigen realsozialistischen Staaten verfassungsmäßig abgesichert war. So definiert die kubanische Verfassung die Kommunistische Partei Kubas als „höchste führende Kraft der Gesellschaft und des Staates“ (Artikel 5) und beschwörte bis 1992 die „brüderliche Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und anderen sozialistischen Staaten“ (Präambel) – ähnliche Formulierungen enthielt beispielsweise die Verfassung der DDR von 1968. Die kubanische Verfassung ist die erste der westlichen Hemisphäre, die sich explizit auf den Sozialismus als politische Ideologie beruft.
Basisdaten | |
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Titel: | Verfassung der Republik Kuba |
Art: | Verfassung |
Geltungsbereich: | Kuba |
Rechtsmaterie: | Verfassungsrecht |
Erlassen am: | 24. Februar 1975 |
Inkrafttreten am: | 24. Februar 1976 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
2019 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
In den Jahren 2018 und 2019 wurde die Verfassung grundlegend überarbeitet. So wurde erstmals seit der Revolution bestimmte Formen des Privateigentums anerkannt und die Unschuldsvermutung in das Rechtssystem eingeführt. Die Befugnisse des Staatspräsidenten wurden begrenzt und auf das wiedereingeführte Amt eines Regierungschefs übertragen. Ferner wurde der Klimawandel als Herausforderung erkannt. Ursprünglich sollten gleichgeschlechtliche Ehen in der Verfassung festgelegt werden, was jedoch zunächst nicht verwirklicht wurde. Die Verfassung von 2019 lässt jedoch die Möglichkeit für eine künftige Anerkennung.[1][2][3]