Kündigung (Deutschland)
einseitige Beendigung eines Vertrags / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Kündigung ist im deutschen Recht der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft[1], das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.