Liste der gefallenen Adeligen auf Habsburger Seite in der Schlacht bei Sempach
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Bei der verlustreichen Schlacht bei Sempach am 9. Juli 1386 fielen neben Leopold III. von Habsburg-Österreich annähernd 400 Männer (die Chronik der Schweiz berichtet gar von 700 Rittern[1]) adliger Abstammung auf dessen Seite. Dabei sind die Verluste der „nicht adligen“, die um eine Vielzahl höher lag (etwa 1100 Mann[2]), nicht berücksichtigt (alleine die Verluste des Hauensteiner Landfahnens und dem Kontingent von Schaffhausen zählt zum Beispiel 200 Opfer[3]). Fast jedes Adelsgeschlecht aus den später Vorderösterreich genannten Gebieten Schwaben und Tirol hatte Verluste zu beklagen. Darüber hinaus kostete der Feldzug dem Hause Habsburg ein Vermögen. Zur Finanzierung dieser Militäraktion musste Leopold III. sogar einige Ländereien in Oberitalien verpfänden[4]. Habsburgische Herrschaften und Städte waren durch Lehens- oder Bündnisverträge zum militärischen Zuzug im Kriegsfall verpflichtet[5][6], was auch für sie eine finanzielle Belastung bedeutete. Nun, da die Schlacht verloren ging, konnte dieser Verlust nicht kompensiert werden. Nach dem Ausgang der Schlacht mussten deshalb viele Adlige, darunter auch die Kinder Leopolds, die in ihrer schweren Geldnot das ihrem Vater verpfändete Kleinbasel abtreten mussten[7], Besitzungen verkaufen oder verpfänden[8]. Dazu kam, dass nicht wenige Adelshäuser ihre Stammhalter verloren. Dieser Schlag führte zum teilweisen Zusammenbruch der Adelsvorherrschaft in Schwaben und Vorderösterreich, vor allem jedoch im Gebiet der heutigen Schweiz.
Obgleich man von einem Nationalbewusstsein im heutigen Sinne noch nicht sprechen kann,[9] prägte dieser Sieg bei den Eidgenossen ein sehr starkes Zusammengehörigkeitsgefühl aus, worüber W. Meyer Folgendes schreibt: „Das Zusammengehörigkeitsgefühl, fussend auf den elementaren Bindungen einer „Waffenbrüderschaft“, war schon um 1400 so stark ausgebildet, dass beim Zusammentreffen von Kriegergruppen gefühlsechte Freudentränen zum Begrüssungsritual zählten.“[10]
Zunächst galten die Interessen der einzelnen eidgenössischen Bündnispartner der Territorialerweiterung und damit verbunden war die kontinuierliche Verdrängung der durch die Schlacht bei Sempach erheblich geschwächten Adelsvorherschaft auf dem Gebiet der heutigen Schweiz, welches grösstenteils zur habsburgischen Hausmacht gehörte. Schon um 1270 besass das Haus Habsburg Rechte, Lehen und eigenen Besitz (Allod) vom Schwarzwald bis ins Üechtland und in die Zentralschweiz, vom Bodensee bis ins mittlere Elsass[11]. Diese Gebiete waren für die eidgenössischen Bündnispartner von grossem Interesse und gerieten deshalb ins Visier ihrer Territorialerweiterungspläne. Es galt für die Habsburger nicht nur, ihren eigenen Besitz in diesen Gebieten zu verteidigen, sondern sie waren durch ihre Schirmherrschaftsverpflichtung über unter anderen die Klöster St. Gallen, St. Blasien, Säckingen, Einsiedeln, die ebenfalls grosse Besitzungen dort hatten, auch verpflichtet, diesen bei Konflikten mit den Eidgenossen beizustehen. Gewannen nun die einzelnen eidgenössischen Bündnispartner eine Herrschaft, war diese zunächst jedoch nicht „Gemeineigentum einer Eidgenossenschaft“, sondern ging in den Besitz des jeweiligen Bundesgenossen über, der sie eingenommen hatte, wodurch es später auch zu Konflikten unter den Eidgenossen kam. An die Stelle der früheren Adelsvorherschaft in den gewonnenen Herrschaften traten nun die immer mächtiger werdenden Städte bzw. deren Räte, welche diese mit ihren Vögten oder Schultheissen besetzten, die nun in ihrem Sinne die Herrschaften verwalteten.
Die Eidgenossen waren sich sehr bewusst darüber, dass die Verdrängung der Adelsvorherschaft nur gelingen kann, wenn man auf die militärische Schlagkraft eines vereinten Heeres vertrauen konnte. Zu diesem Zweck schufen die Städte Zürich, Luzern, Bern und Solothurn, Stadt und Amt Zug sowie die Länder Uri, Schwyz und Unterwalden am 10. Juli 1393 im so genannten Sempacherbrief eine Kriegsordnung, welche die Bestimmungen bei Schlachten regelte. Dabei entwickelte sich auch die Möglichkeit gemeinsame Eroberungen unter eine gemeinsame Vorherrschaft zu stellen. Diese wurden dann als "Gemeine Herrschaft" bezeichnet.
Eine wahre Blütezeit dieser Herrschaftserweiterung zu Lasten der Habsburger kam knapp 30 Jahre nach der Schlacht bei Sempach, als Kaiser Sigismund 1415 die Reichsacht über Herzog Friedrich IV., dem jüngsten Sohn Leopolds, verhängte, der nicht umsonst den Beinamen „mit der leeren Tasche“ trug. Die durch die Schlacht bei Sempach geschwächte Habsburger Vorherrschaft erlitt dabei einen erneuten Hieb der Eidgenossen. Habsburg verlor dabei grosse Gebiete im heutigen Kanton Aargau, darunter auch die Habichtsburg[12], die Stammburg der Habsburger, nach der das Geschlecht seit 1090 benannt ist.
Trotz der fortschreitenden Verselbständigung der Eidgenossenschaft verblieb diese, zumindest protokollarisch, im deutschen Herrschaftsgefüge. Zu einer Loslösung aus dem Heiligen Reich Deutscher Nationen kam es de jure erst nach dem Ende des Dreissigjährigen Kriegs im Jahre 1648 im sogenannten Westfälischen Frieden.