Magistrat (Deutschland)
Kollegialorgan in Deutschland an der Spitze der Verwaltung einer Stadt mit Magistratsverfassung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Magistrat (lateinisch magistratus ‚Behörde‘) ist in Deutschland ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung einer Stadt mit Magistratsverfassung; in einer Gemeinde ohne Stadtrechte nennt sich dieses Organ Gemeindevorstand.