Monopol-Schleppdienst
Ehemaliger staatlicher Schleppdienst auf den westdeutschen Kanälen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Der Monopol-Schleppdienst war der von Preußen 1905 per Gesetz vorgesehene und ab 1913 eingeführte staatliche Schleppbetrieb auf dem Westdeutschen Kanalnetz. Damit wurden die Partikuliere der Schleppkähne verpflichtet, für ihre Fahrten im Kanalnetz ausschließlich die Monopolschlepper zu nutzen.[1] Der Zweck des Schleppmonopols war die Generierung von Einnahmen zur weiteren Finanzierung und Refinanzierung der Kanalneubauten.[2] Das Schwinden der Zahl an Schleppkähnen mit der Entwicklung zum Selbstfahrer ab Mitte der 1950er-Jahre entzog dem staatlichen Monopol die Grundlage, sodass es zum 31. Dezember 1967 aufgehoben wurde.
Schnelle Fakten Deutschland Bundesschleppbetrieb— BSB —, Staatliche Ebene ...
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Staatliche Ebene | Bundesrepublik Deutschland | ||
Stellung der Behörde | Mittelbehörde | ||
Aufsichtsbehörde(n) | Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes | ||
Bestehen | ab 1949 | ||
Entstanden aus | Reichsschleppbetrieb, Preußischer Schleppbetrieb | ||
Aufgegangen in | wurde 1967 aufgelöst | ||
Hauptsitz | Münster |
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