Munt
zentraler Begriff im Personenrecht des Mittelalters / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Munt (Begriffsklärung) aufgeführt.
Mund oder Munt, f. (von germanisch: mundō ‚Hand, Schutz‘), auch Muntgewalt, bedeutet „(Rechts)schutz, Schirm, Vormundschaft“[1] und ist ein zentraler Begriff im Personenrecht des Mittelalters. Es bezeichnet die „Gewalt eines Muntherrn über einen spezifischen Personenkreis der Hausgemeinschaft“.[2][3]