Pflichtteil
gesetzlich festgeleger Mindestanteil am Nachlass, insbesondere für Kinder und Ehegatten / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Pflichtteil im Erbrecht sichert den nächsten Angehörigen, insbesondere den Kindern und Ehegatten, eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil wird unabhängig vom Willen des Erblassers gewährt, schränkt also die Testierfreiheit des Erblassers ein.