Realteilung
Begriff aus dem Erbrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt den Begriff der Realteilung im Erbrecht, für den Versorgungsausgleich siehe Realteilung (Familienrecht).
Realteilung (historisch) oder auch Realerbteilungsrecht bedeutet, dass der Besitz einer Familie, insbesondere der Landbesitz (früher als Realitäten[1] bezeichnet), unter den Erbberechtigten gleich aufgeteilt wird. Diese Aufteilung findet bei jedem Erbgang statt, sodass die Parzellen stetig kleiner werden. Im Gegensatz dazu steht das Anerbenrecht.