Res sacra
übersetzt "heilige Sachen", also Vermögensgegenstände, die kultischen Zwecken dienen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als res sacra (lat. „heilige Sache“, Pl. res sacrae) bezeichnet man im deutschen Staatskirchenrecht Vermögensgegenstände der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die unmittelbar kultischen Zwecken dienen.[1] Sie werden vom staatlichen Recht besonders geschützt. Unerheblich ist, ob die jeweilige Gemeinschaft privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisiert ist; der Körperschaftsstatus ist also nicht Voraussetzung. Oft wird der Begriff ungenau mit dem der kirchlichen öffentlichen Sache gleichgesetzt.