Residenzpflicht (Beruf)
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Unter Residenzpflicht versteht man, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen, etwa Ärzte, Psychotherapeuten, Beamte, Soldaten, Notare, Rechtsanwälte und Pfarrer[1] verpflichtet sind, ihren Wohnort so zu wählen, dass er in Nähe des Arbeitsplatzes beziehungsweise innerhalb ihres Amtsbezirkes liegt.