Schengener Übereinkommen von 1985
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Das Schengener Übereinkommen vom 14. Juni 1985 (vollständige amtliche Bezeichnung: Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen – in der Literatur gelegentlich als Schengen I bezeichnet)[1] ist ein Regierungsübereinkommen[2], das auf Initiative des französischen Staatspräsidenten François Mitterrand und des deutschen Bundeskanzlers Helmut Kohl zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg an Bord des luxemburgischen Schiffs Princesse Marie-Astrid bei Schengen (Luxemburg) geschlossen wurde, und das einem Europa ohne Binnengrenzkontrollen den Weg ebnete.
Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen | |
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Kurztitel: | Schengener Übereinkommen |
Datum: | 14. Juni 1985 |
Inkrafttreten: | 15. Juni 1985 |
Fundstelle: | GMBl. 1986 S. 79 |
Vertragstyp: | multinationales Regierungsübereinkommen, heute Schengen-Besitzstand |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Unterzeichnung: | 5 |
Ratifikation: | in Deutschland keine |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. |
Das Schengener Übereinkommen von 1985 wurde durch das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) von 1990 (auch Schengen II genannt) ergänzt und ausgeführt.