Schutzbereichgesetz
Deutsches Gesetz von 1956, regelt die Nutzung von Privatgrundstücken zu militärischen Zwecken / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Schutzbereichgesetz (Langtitel: Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung) ist ein deutsches Gesetz aus dem Jahre 1956. Es beschränkt die Nutzung von Grundstücken für Zwecke der Verteidigung, insbesondere auch, um die Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Verträgen über die Stationierung und Rechtsstellung von Streitkräften auswärtiger Staaten im Bundesgebiet zu erfüllen.[1]
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung |
Kurztitel: | Schutzbereichgesetz |
Abkürzung: | SchBerG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht, Wehrleistungsrecht |
Fundstellennachweis: | 54-2 |
Erlassen am: | 7. Dezember 1956 (BGBl. 1956 I S. 899) |
Inkrafttreten am: | 12. Dezember 1956 |
Letzte Änderung durch: | Art. 11 G vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706, 718) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
23. Mai 2015 (Art. 13 G vom 13. Mai 2015) |
GESTA: | H001 |
Weblink: | SchBerG |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Mit Inkrafttreten löste es das Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum aus Gründen der Reichsverteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 24. Januar 1935 ab,[2][3] dem wiederum das Reichsrayongesetz von 1871 vorausgegangen war.