Selbstjustiz
Vergeltung für erlittenes Unrecht, die ein Betroffener im eigenen Namen selbst übt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Selbstjustiz (Begriffsklärung) aufgeführt.
Als Selbstjustiz (oder Eigenjustiz[1][2]) bezeichnet man die gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes bzw. vermeintlich erlittenes Unrecht, die ein Betroffener im eigenen Namen selbst übt.[3]