Sozialgericht
Gericht erster Instanz innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Sozialgericht (SG) ist das Gericht erster Instanz in der deutschen Sozialgerichtsbarkeit.[1]
Berufungs- und Beschwerdeinstanz des Sozialgerichts ist regelmäßig das Landessozialgericht. Für Urteile mit einem Streitwert unter 750 Euro („Bagatellgrenze“) gilt dies nur, wenn das Sozialgericht die Berufung zulässt. Revisionsgericht ist das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel. In bestimmten Fällen ist eine Sprungrevision zum Bundessozialgericht möglich.