Sozialwahl
Wahl der Selbstverwaltungsorgane der deutschen gesetzlichen Sozialversicherungsträger / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Sozialwahl oder Sozialversicherungswahl sind die Wahlen zu den einzelnen Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre bei allen Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung statt. Die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit wird ernannt.[1]
Die Sozialwahlen sind in Summe in Bezug auf die Zahl der Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland nach der Europawahl und den Wahlen zum Deutschen Bundestag. In der Regel ist ein Bürger bei mehreren Einzelwahlen stimmberechtigt, z. B. als Rentenbeitragszahler und als Krankenversicherter, in der Regel finden alle Wahlen zeitlich gemeinsam als Briefwahl statt. Die Sozialwahl 2017 fand vom 25. April bis 31. Mai statt. Die Sozialwahl 2023 fand vom 12. April bis 31. Mai statt.[2][3]