Spatenrecht
Übergabe oder Übernahme der Deichlasten / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Spatenrecht (auch Spadenrecht, Spate- oder Spadelandsrecht) war ein aus dem Mittelalter in Norddeutschland überliefertes und seit dem 15. Jahrhundert schriftlich niedergelegtes Gewohnheitsrecht und Vorläufer des heutigen Deichrechts. Im engeren Sinne bezeichnete Spatenrecht den Brauch, die Verfügungsgewalt über ein bestimmtes Stück Land durch das symbolische Einstechen eines Spatens aufzugeben, zu verpfänden oder auch zu entziehen.[1]
Im weiteren Sinne bezeichnete Spaten(land)recht (als Teil des allgemeinen Landrechts) die Gesamtheit der in einer bestimmten Region überlieferten Regeln, die Gerichtsbarkeit über einen oder mehrere Deiche[2] und insbesondere die Verpflichtung der Deichgenossen zur Mitwirkung an ihrer Instandhaltung. Wer dieser Deichpflicht auf Dauer nicht nachkam, wurde aus dem Deichverband ausgeschlossen und verlor zugleich sein Land. Ihren Niederschlag fand diese Praxis in dem bekannten Merkspruch: „Keen nich will dieken, de mutt wieken“ (Wer nicht will deichen, der muss weichen).