Stadtbezirksrat
aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Als Stadtbezirksrat wurden in größeren Städten der DDR, etwa in Ost-Berlin, Magdeburg, Leipzig, Dresden, Amtsträger bezeichnet, die eine leitende Zuständigkeit für bestimmte Verwaltungsteile hatten (zum Beispiel Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft)[1], ähnlich einem Dezernenten oder Referenten. Diese Bezeichnung ist noch in Lebensläufen damals leitender Personen zu finden sowie in Abhandlungen über die damalige Zeit.[2] Daneben existiert die Bezeichnung nach wie vor in Niedersachsen und bezeichnet hier das gesamte Ratsgremium eines Stadtbezirks.