Straßenbaulast
gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung, Änderung, Erhaltung und zum Betrieb öffentlicher Straßenverkehrsflächen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter einer Straßenbaulast versteht man im Verkehrswesen und im Straßen- und Wegerecht die durch Gesetz übernommene Verpflichtung einer Gebietskörperschaft, den Straßenbau, die Änderung, Straßenerhaltung, Straßenunterhaltung und den Betrieb öffentlicher Straßenverkehrsflächen zu übernehmen.[1]