Sächsische Verfassung von 1831
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Die Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen vom 4. September 1831[1] ist das erste zusammenhängende formulierte und umfassende Staatsgrundgesetz für Sachsen. Die Verfassung galt 87 Jahre lang, von 1831 bis 1918. Sie sah kein repräsentatives, sondern ein ständisches Parlament vor, aber einen parlamentarischen Geschäftsbetrieb zur Mitwirkung an der Gesetzgebung. Dadurch war es möglich, in kürzerer Zeit die feudalistische sächsische Gesellschafts- und Staatsordnung in eine kapitalistische zu überführen. Diese beruhte auf Berufs- und Gewerbefreiheit, Gewährleistung des Eigentums an Produktionsmitteln und Privatvermögen, Freizügigkeit und Willkürverboten in allen Rechtsgebieten. Den ersten Entwurf der Verfassung erstellte Bernhard von Lindenau, der sich an der Badischen Verfassung von 1818 orientierte.