Tierheim
Einrichtung zur Unterbringung von herrenlosen Tieren / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Ein Tierheim ist nach dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren (EÜH) eine nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Einrichtung, in der Tiere in größerer Anzahl gehalten werden können. Ein Tierheim kann auch Fundtiere aufnehmen.[1] Teilweise werden auch andere Begriffe wie Tierasyl, Tierstation und Aufnahmestation synonym verwendet. Daneben gibt es auch private Notstationen und Pflegestellen. Die gesetzliche Voraussetzung zum Betreiben einer derartigen Anlage regelt das Tierschutzgesetz (Paragraph 11 TierschG). Das EÜH schreibt in Art. 8 für Tierheime ein behördliches Verfahren zur Überprüfung der materiellen Anforderungen des Tierschutzes vor.