Urwahl
Wahl, bei der zu repräsentierende Personen selbst wahlberechtigt sind / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Eine Urwahl ist allgemein eine Wahl, bei der zu repräsentierende Personen, wie zum Beispiel die Wahlberechtigten eines Landes oder die Mitglieder einer Partei, selbst wahlberechtigt sind, etwa zur Wahl eines Wahlmännerausschusses.[1]
Heute wird vor allem die direkte Wahl zur Besetzung eines Spitzenamtes innerhalb einer Partei durch ihre Mitglieder als Urwahl bezeichnet.[2] Sie sind abzugrenzen von den sogenannten offenen Vorwahlen, bei denen alle Unterstützer der Partei oder sogar alle Wahlberechtigten über den Kandidaten einer Partei entscheiden dürfen.
Urwahlen werden von etwa 30 bis 50 Prozent der Parteien in westlichen Demokratien genutzt.[3][4] Zu den Ländern, in denen Parteien Urwahlen zur Besetzung ihrer Spitzenämter nutzen, gehören u. a. Belgien, Kanada, Israel, Spanien, Portugal sowie das Vereinigte Königreich.