Verfassung des Freistaates Sachsen
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Die Verfassung des Freistaates Sachsen wurde am 27. Mai 1992 ausgefertigt. Sie trat am 6. Juni 1992 in Kraft. Der Sächsische Landtag hat sie als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 mit einer Mehrheit von 132 gegen 15 Stimmen bei 4 Enthaltungen[1] beschlossen. Sie wurde bisher nur einmal geändert, um eine Schuldenbremse einzufügen.[2]
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Verfassung des Freistaates Sachsen |
Kurztitel: | Sächsische Verfassung (nicht amtlich) |
Abkürzung: | SächsVerf (nicht amtlich) |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Sachsen |
Rechtsmaterie: | Verfassungsrecht |
Erlassen am: | 27. Mai 1992 (SächsGVBl. S. 243) |
Inkrafttreten am: | 6. Juni 1992 |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 ÄndG vom 11. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 502) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2014 (Art. 2 ÄndG vom 11. Juli 2013) |
Weblink: | Volltext der Verfassung des Freistaates Sachsen |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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