Verfassung des Landes Thüringen
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Dieser Artikel beschreibt die Verfassung des Landes Thüringen zur Zeit der Weimarer Republik. Für die Verfassung des Landes der DDR siehe Verfassung des Landes Thüringen (1946). Für die 1993 in Kraft getretene Verfassung siehe Verfassung des Freistaats Thüringen.
Die Verfassung des Landes Thüringen regelte den Staatsaufbau des Landes Thüringen zur Zeit der Weimarer Republik. Sie trat am 11. März 1921 in Kraft und umfasste 73 Artikel in acht Abschnitten.