Verfassung des Freistaats Thüringen
Landesverfassung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Verfassung des Freistaats Thüringen?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Dieser Artikel beschreibt die Verfassung des Freistaats Thüringen von 1993. Für die zwischen 1921 und 1933 gültige Verfassung siehe Verfassung des Landes Thüringen.
Die Verfassung des Freistaats Thüringen ist die Landesverfassung Thüringens, sie hat in diesem Bundesland zusammen mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Geltung.
Rechtsverletzungen der Thüringer Verfassung können vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof geltend gemacht werden.[1]
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
---|---|
Titel: | Verfassung des Freistaats Thüringen |
Kurztitel: | Thüringische Verfassung, Thüringer Verfassung (beide nicht amtlich) |
Abkürzung: | ThürVerf (nicht amtlich) |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Thüringen |
Rechtsmaterie: | Verfassungsrecht |
Fundstellennachweis: | BS Thür 100-1 |
Erlassen am: | 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625) |
Inkrafttreten am: | 30. Oktober 1993 |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 ÄndG vom 11. Oktober 2004 (GVBl. S. 745) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
21. Oktober 2004 (Art. 2 ÄndG vom 11. Oktober 2004) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Schließen