Volmer-Erlass
Vorgaben zur Visumserteiliung in Auslandsvertretungen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Bei dem Runderlass des Auswärtigen Amtes vom März 2000, fälschlicherweise auch als „Volmer-Erlass“ (oder Fischer-Erlass) bezeichnet, handelt es sich um einen angeblich vom damaligen Staatsminister im Auswärtigen Amt Ludger Volmer nach dem Plurez-Erlass vom 15. Oktober 1999 und nach einer Vorbereitungsrunde im November 1999 angestoßenen Runderlass zur Regelung des „Verfahrens zur Erteilung von Visa für die Einreise nach Deutschland“. Der „Volmer-Erlass“ verstieß laut EU-Kommission gegen das Schengener Abkommen.[1] Laut eigener Aussage in einem Leserbrief wurde der „Volmer-Erlass“ allerdings »ohne das geringste Zutun« von Ludger Volmer verfasst, als dieser »wegen einer lebensgefährlichen Erkrankung zwei Monate lang arbeitsunfähig in der Klinik lag.«[2] Er ist auch Teil der Visa-Affäre.