Vorauseilender Gehorsam
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Als vorauseilenden Gehorsam bezeichnet man in Soziologie und Sozialpsychologie die freiwillige Vorwegnahme vermuteten erwünschten Verhaltens.[1] In Erwartung eines Befehls wird das Verhalten noch vor einer ausdrücklichen Aufforderung dazu selbständig wahrgenommen.[1] Im Rahmen gruppendynamischer Prozesse (Gruppenzwang) wird eine Gehorsamsleistung dann nicht als Resultat von gesellschaftlich-sozialem Druck erbracht, sondern aus Überzeugung oder um diesem Druck von vornherein zu entgehen.
Der Gebrauch des Terminus „vorauseilender Gehorsam“ lässt sich in der deutschen Sprache mindestens seit 1971 nachweisen.[2]