Wehrgerechtigkeit
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Wehrgerechtigkeit ist in Deutschland ein verfassungsrechtliches Gebot und eine Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG.[1]
Da die Wehrpflicht in Deutschland seit 1. Juli 2011 ausgesetzt ist, hat die Wehrgerechtigkeit nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall Bedeutung.