Wucher
überteuerte Leistung unter Ausnutzung einer nachteiligen Ausgangslage des Geschäftspartners / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Wucher (Begriffsklärung) aufgeführt.
Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners. Ursachen können zum Beispiel in einer Notlage oder in einer asymmetrischen Informationsverteilung zu Lasten eines Vertragspartners liegen. An Wucher können zivil- und strafrechtliche Folgen geknüpft sein. In einem auf Privatautonomie aufgebauten Privatrechtssystem ist die Wucher-Verfolgung damit die Ausnahme der staatlichen Preiskontrolle.
Lange Zeit verstand man unter Wucher nur den Zinswucher, gegen den sich die ersten Wuchergesetze auch nur richteten.[1]