Zensusgesetz 2011
regelt die Durchführung der Teilnahme an der EU-weiten Volkszählung im Jahre 2011 / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das bundesdeutsche Zensusgesetz 2011 regelt die Durchführung der EU-weiten Volkszählung im Jahre 2011. Das Gesetz ist als Artikel 1 des Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen am 16. Juli 2009 in Kraft getreten.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 |
Kurztitel: | Zensusgesetz 2011 |
Abkürzung: | ZensG 2011 |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | 29-37 |
Erlassen am: | 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781) |
Inkrafttreten am: | 16. Juli 2009 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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Mit dem Zensusgesetz wird die EG-Verordnung 763/2008[1], die eine Datenerhebung alle zehn Jahre vorsieht, in deutsches Recht umgesetzt. Es regelt die Erhebungsmerkmale (z. B. Alter, Geschlecht, Schulabschluss oder Wohnfläche), definiert die Auskunftspflichtigen und trifft Aussagen zu Zusammenführungen der Erhebungsteile sowie Löschungsfristen für Hilfsmerkmale.