Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen
Bundesbehörde zur Dokumentation von Verbrechen in der DDR / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter bestand von 1961 bis 1992 und nahm ihre Arbeit am 24. November 1961 in Salzgitter-Bad auf. Sie hatte die Aufgabe, Hinweisen auf vollendete oder versuchte Tötungshandlungen (zum Beispiel an der innerdeutschen Grenze), Unrechtsurteile aus politischen Gründen, Misshandlungen im Strafvollzug und Verschleppung oder politische Verfolgung in der DDR nachzugehen und Beweismittel darüber zu sammeln. Dieses sollte der Abschreckung potentieller Täter dienen und so zu einer Erleichterung der Lebensverhältnisse in der DDR führen. Langfristig sollten die Informationen im Fall einer deutschen Wiedervereinigung zur Eröffnung von Strafverfahren dienen. Es ging zudem, so die Stadtverwaltung Salzgitter, darum, „zu einem Zeitpunkt, da eine Strafverfolgung nicht möglich war, Verantwortliche zu benennen, den Tätern Namen und den Opfern die Hoffnung auf Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts zu geben.“[1]
Die Einrichtung der Zentralen Erfassungsstelle (ZESt) erfolgte auf eine Forderung des Regierenden Bürgermeisters in Berlin, Willy Brandt. Brandt wollte eine „organisatorische Grundlage für eine bundeseinheitliche und umfassende Strafverfolgung der Untaten der Gewalthaber der SED“ schaffen.[2]
Als Vorbild nannte Brandt die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg, 1958 gegründet und damals stark beachtet.