Öffentliche Meinung
in einer Gesellschaft vorherrschende Urteile zu Sachverhalten / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt die Meinung der Öffentlichkeit. Zum Werk von Walter Lippmann siehe Die öffentliche Meinung (1922).
Als öffentliche Meinung (auch „Meinung“ oder „Urteil der Öffentlichkeit“; Lehnübersetzung von französisch: ‚opinion publique‘) werden die in einer Gesellschaft vorherrschenden Meinungen und Urteile zu Sachverhalten bezeichnet. Sie soll im Gegensatz zur individuellen Meinung „im Bewusstsein der Allgemeinheit [vor]herrschende Auffassungen hinsichtlich bestimmter [politischer] Sachverhalte“ bezeichnen.[1]