Diwan (Verwaltung)
Arabische Bezeichnung für eine Behörde oder Ratsversammlung und des verwalteten Registers / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dīwān (arabisch ديوان, DMG dīwān ‚Sammlung, Versammlung‘) bezeichnet seit etwa 638[1] die Heeresversammlung muslimischer Armeen, im übertragenen Sinn auch das Heeresregister.[2] Später wird der Begriff auch einfach für ein Büro, eine Behörde oder Ratsversammlung (auch Staatsrat[3]) verwendet. Die doppelte Bedeutung „Versammlung“ und „Register“ beschreibt im Sinne einer Werksammlung (eines Autors) in der Literatur eine Gedichtsammlung.[4]