Bescheid
individuell-konkrete Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel befasst sich mit dem Bescheid als behördliches Schreiben für Österreich und Deutschland. Für die Schweiz siehe Verfügung. Zu weiteren Bedeutungen siehe Bescheid (Begriffsklärung).
Ein Bescheid ist eine individuell-konkrete Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts. Die genaue Bedeutung unterscheidet sich je nach Rechtsordnung.
In der Umgangssprache versteht man unter „Bescheid“ jedoch eine Nachricht oder Auskunft („jemandem Bescheid sagen/geben“)[1] oder Kenntnis („Bescheid wissen“).[2]