Hausgenosse
Person, die im selben Haus oder Haushalt lebt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Hausgenosse (Begriffsklärung) aufgeführt.
Hausgenosse ist ein nicht genau umrissener juristischer Begriff, der in den Rechtsordnungen deutschsprachiger Länder Personen besonders qualifiziert. Er bezeichnet Personen, die im selben Haus oder Haushalt leben. Insbesondere:
- familienrechtlich verbundene Personen, vor allem Verwandte des Hausherrn (z. B. Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister etc.) und verschwägerte Personen sowie Lebensgefährten und deren Kinder bzw. Verwandte etc.
- Personen, die in einem Abhängigkeits- oder Besoldungsverhältnis zum Hausherrn (Dienstherrn) stehen
Im mittelalterlichen Wien waren Hausgenossen die Mitglieder eines aus 48 Bürgern bestehenden Gremiums, dem Münzprägung, Geldwechsel und Edelmetallhandel im Herzogtum Österreich vorbehalten war.[1]