Mecklenburg-Güstrow
Staat des Heiligen Römischen Reiches / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Mecklenburg-Güstrow bezeichnet das ehemalige Mecklenburger (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Güstrow, das im Ergebnis der Zweiten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung im Jahr 1621 durch Realteilung des Herrschaftsgebietes der Herzöge zu Mecklenburg entstand. Nach der Dritten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung im Jahre 1701 bildete dieses Territorium den „Wendischen Kreis“ – einen der drei konstitutiven Kreise[1] der Landstände des Herzogtums Mecklenburg – und gehörte zum (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Schwerin.