Treuhänder der Arbeit
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Die Treuhänder der Arbeit (auch Reichstreuhänder der Arbeit) waren eine am 19. Mai 1933 per Reichsgesetz geschaffene Instanz,[1] die bei Konflikten in Betrieben zwischen Unternehmern und Arbeiterschaft vermitteln sollten. Insgesamt wurden 22 Treuhänder berufen, die alle dem Reichsarbeitsministerium direkt unterstellt waren.
Die Reichstreuhänder der Arbeit waren Teil der arbeitnehmerischen und betrieblichen Gleichschaltung der Gesellschaft während der Zeit des Nationalsozialismus.
Die Treuhänder rekrutierten sich in der Regel aus der Privatwirtschaft, staatlichen Arbeits- und Wirtschaftsverwaltungen oder aus den Industrie- und Handelskammern (IHK). Die Berufung eines Treuhänders galt ein Jahr (ab dem 1. Mai jeden Jahres) und konnte alljährlich erneuert werden.