Zins
Entgelt, das der Schuldner dem Gläubiger für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Zins (Begriffsklärung) aufgeführt.
Zins (lateinisch census ‚Abschätzung‘)[1] ist das Entgelt, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt. Gegensatz ist der Negativzins.